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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie aus den Medien erfahren haben, wurde die Maskenpflicht in den Schulen (ab einer Inzidenz von 25) gelockert. Ab morgen gilt:
Die Maskenpflicht am Sitzplatz in der Schule ist aufgehoben, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies bedeutet, dass die SchülerInnen Ihre Maske am Platz abnehmen dürfen, aber nicht müssen. Dies gilt auch für den Sportunterricht. Für den Musikunterricht gelten spezielle Regeln, die die LehrerInnen gesondert mitteilen werden.
Auf allen Verkehrsflächen, also den Gängen, Toiletten und der Aula, muss weiter eine Maske getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kuban, Schulleiter
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen - Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 06.11.2020

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
  • die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19- Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.

Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:

  • An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
  • Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
  • Zusätzlich ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test erforderlich (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

Mit dem heutigen Tag tritt laut der Stadt Nürnberg und dem Gesundheitsamt die Stufe Gelb gemäß der aktuellen Infektionsschutzordnung in Kraft. Dies bedeutet für die Schule, dass alle Schüler ab morgen eine Maske auch während des Unterrichts tragen müssen, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

Bitte geben Sie Ihrem Kind auch immer eine Ersatzmaske mit, vor allem, wenn es um Einmalmasken geht, die oft reißen.

Sie können sich auf der Seite der Stadt Nürnberg über die aktuellen Maßnahmen informieren.

(Stand: 10.03.2020)

Der Unterricht läuft aktuell ohne Störungen. Es gibt keinen nachgewiesenen und keinen Verdachtsfall von Corona an unserer Schule. Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen finden statt.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen.

Bitte beachten Sie, dass ab heute ganz Italien zu den Risikogebieten gezählt wird.

Genaueres finden Sie hier:

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