Erkrankung vor Unterrichtsbeginn
Bei Erkrankungen können Sie ihr Kind selbstständig per Webuntis entschuldigen. Sie benötigen dafür Ihren Elternaccount. Die Anleitungen hierfür finden Sie unter JPR-Digital/Webuntis. Sollten Sie Probleme bei der Entschuldigung per Webuntis haben, so können Sie ihr Kind auch ab 07:30 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0911 231-11300 entschuldigen. Eine schriftliche Krankheitsanzeige ist bei telefonischer Entschuldigung nachzureichen.
Entschuldigungen sind bitte bis 08:00 Uhr erledigen, da sonst die Schule Nachforschungen über den Verbleib des Schülers anstellt.
Es gibt SchülerInnen, die eine sogenannte Attestpflicht auferlegt bekommen haben, weil das
Fehlen oftmals nicht nachvollziehbar war. Bei diesen SchülerInnen gilt, dass sie schon am
ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufsuchen müssen.
Längere Erkrankungsdauer
Wenn das Kind über den dritten Tag hinaus krank ist, gehen Sie bitte spätestens zum Arzt und lassen sich über den Besuch ein ärztliches Zeugnis geben. ODER reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung ein.
Wenn es langwierige gesundheitliche Probleme gibt, wäre es ratsam sich vertrauensvoll an die Klassenleitung oder eine andere schulische Vertrauensperson zu wenden. Dann sind weitere Möglichkeiten zu diskutieren, die die schulische Laufbahn betreffen.
Meldungen von ansteckenden Krankheiten
Nicht erst seit Corona sind alle Personen, die in der Schule arbeiten, lernen oder diese aus anderen Gründen regelmäßig und einmalig aufsuchen, verpflichtet, ansteckende Krankheiten zu melden. Dies geschieht, um andere Beteiligte zu schützen. Bitte beachten Sie daher den Anhang. Aktuell wird das Merkblatt überarbeitet. Eine Meldepflicht besteht auch für Corona.
Das Merkblatt bekommen Sie in anderen Sprachen auch unter: RKI - Belehrungsbogen
Erkrankung während des Unterrichts
Der Schüler bzw. die Schülerin kann vom Unterricht wegen Erkrankung befreit und von einem benachrichtigten Angehörigen abgeholt werden. Dafür gibt es im Sekretariat ein entsprechendes Formular, das von der befreienden Lehrkraft sowie von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Dies gilt gleichzeitig als Entschuldigung und muss vom Schüler beim Klassenleiter abgegeben werden.